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Barbara Veit - Ferienhausvermittlung, Adenauerstraße 95, 66399 MandelbachtalAGB Vermittlung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen1. Leistungsbeschreibung Gegenstand des Vertrags ist die Vermittlung von Ferienhäusern und -wohnungen durch Barbara Veit . Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Hauseigentümer zustande, wobei Barbara Veit berechtigt ist, als Vermittlungsinstanz für den jeweiligen Hauseigentümer den Mietvertrag rechtsverbindlich abzuschließen. 2. Mietvertragsabschluß Nach Übersendung eines vorbereiteten Mietvertrages räumt Barbara Veit dem Mieter eine feste Option von 5 Tagen auf das Mietobjekt ein, in welcher die jeweils fällige Anzahlung bei Barbara Veit eingehen muss. Der Mietvertrag gilt mit dem Erhalt der Anzahlung als abgeschlossen und somit rechtsverbindlich. Die Mindestmietdauer beträgt im Allgemeinen und im Besonderen während der Sommersaison eine Woche . 3. Bezahlung Innerhalb von 5 Tagen nach Zusendung des Vertrages ist eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe sich aus dem Mietvertrag ergibt und auf den Gesamtmietpreis angerechnet wird. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Frist bei Barbara Veit eingetroffen sein, so ist diese berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und das Haus an andere Interessenten zu vermieten. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Mietbeginn ohne gesonderte Zahlungsaufforderung fällig. Bei kurzfristiger Reservierung, d.h. innerhalb von 4 Wochen vor Mietbeginn, ist der Gesamtmietpreis in einem Betrag zu zahlen. Geht die Restzahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist bei Barbara Veit ein, ist diese berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten. Ohne vollständige und fristgemäße Begleichung besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme des Mietobjekts durch den Mieter. In einigen Fällen ist die Restzahlung vor Ort an den Eigentümer in bar zu zahlen. Dies wird im Vertrag ausdrücklich erwähnt. 4. Mietkaution An den Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigten ist bei der Anreise eine Mietkaution zu entrichten (Höhe s. Vertrag). Diese Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts durch den Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigten in der Regel gleich, spätestens jedoch nach 2 Wochen zurückerstattet. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Vermieter. Etwaig anfallende und durch den Mieter verschuldete Schäden am Mietobjekt sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für die Behebung der durch den Mieter verschuldeten Schäden mit der Mietkaution zu verrechnen, falls deren Summe ausreichend ist. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass seine Privathaftpflichtversicherung Schäden an Ferienmietobjekten inkludiert, bzw. schließt eine solche Versicherung vor Reiseantritt ab. Sämtliche eventuell auftretenden Streitigkeiten bezüglich der Mietkaution und der Mietnebenkosten sind direkt zwischen dem Hauseigentümer und dem Mieter zu regeln. 5. Mietnebenkosten Entstandene Mietnebenkosten wie z. B. für Elektrizität, Wasserverbrauch, Heizung, Gas, Telefon, Kaminholz usw. werden nach dem tatsächlichen Verbrauch oder nach einer angegeben Pauschale berechnet und sind i.d.R. direkt an den Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigten zu leisten. Sind die gesamten oder Teilnebenkosten im Mietpreis enthalten, so ist dies im Vertrag ausdrücklich aufgeführt. Sofern in dem betreffenden Aufenthaltsort eine Kurtaxe anfällt, wird diese gesondert vom Mietvertrag berechnet. Eine separate Vermittlungsgebühr auf den jeweils angegebenen Mietpreis wird nicht berechnet. 6. Rücktritt: durch den Mieter Der Mieter kann nach rechtsverbindlichem Abschluss des Mietvertrages jederzeit von diesem zurücktreten. Wenn der Mieter einen gleichwertigen Ersatzmieter nennt, berechnet Barbara Veit für die Umbuchung eine Gebühr von € 45,00. Kann der Mieter keinen gleichrangigen Ersatzmieter stellen, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtmietpreises bestehen, es sei denn im Vertrag ist dies anders geregelt. Kann Barbara Veit einen gleichrangigen Ersatzmieter finden, berechnet diese dem vom Mietvertrag zurücktretenden Mieter die Kosten für den Rücktritt mit einer Bearbeitungsgebühr von in der Regel 80 Euro. 7. Rücktritt durch Barbara Veit Barbara Veit bzw. der jeweilige Eigentümer haftet nicht für unvorhergesehene Umstände (Natur- und andere Katastrophen, Krieg, Ableben des Hauseigentümers oder dessen Bevollmächtigten, Streikfolgen oder andere Formen höherer oder staatlicher Gewalt), die die Realisierung des Mietvertrages in erheblichem Maße erschweren oder gar unmöglich machen. In diesem Fall werden alle bereits erhaltenen Beträge abzüglich bereits erbrachter Leistungen zurückerstattet. Barbara Veit kann darüber hinaus vom Mietvertrag im Auftrag des Eigentümers zurücktreten bzw. diesen fristlos kündigen, falls der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft oder fahrlässig nicht nachkommt, besonders im Fall jeglicher vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Beschädigung des Mietobjekts oder auch der Nichteinhaltung fälliger Zahlungstermine. 8. Haftung Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder wegen Mängeln kann nur gefordert werden, wenn der Vermieter diese wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Für den Fall, dass Barbara Veit in der Funktion des Vermittlers eines Mietobjektes durch unvorhergesehene Umstände (s. Abschnitt 7) behindert wird, können Buchungen ohne Anspruch auf Schadenersatz storniert werden. Barbara Veit bemüht sich in diesem Fall, dem Mieter ein anderes, wenn möglich, gleichrangiges Mietobjekt anzubieten. Ist dies unmöglich, werden sämtliche den jeweiligen Mietvertrag betreffenden Beträge gebührenfrei zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Barbara Veit übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände des Mieters, insbesondere Wertgegenstände. Wir empfehlen in touristisch erschlossenen und entsprechend frequentierten Regionen generell, Diebe durch offen präsentierte oder zurückgelassene Gegenstände nicht zum Raub einzuladen. Barbara Veit hat alle präsentierten Mietobjekte eigens ausgesucht, weitgehend besichtigt und möglichst objektiv dargestellt, entsprechend der bei der Visite vorgefundenen Situation. Die auf der jeweiligen Webpräsentation wiedergegebenen Fotos der Mietobjekte sind Momentaufnahmen der jeweiligen Visiten. Etwaige Änderungen an Einrichtung (Mobiliar, Dekoration, …) und Ausstattung (Elektrogeräte, Sanitäreinrichtungen, …) des jeweiligen Mietobjektes bleiben vorbehalten und können keinesfalls Gegenstand für jegliche Ansprüche des Mieters sein. Sämtliche nicht direkt das Mietobjekt betreffenden Angaben über geographische Lage, touristisch interessante Ziele in der näheren Umgebung usw. haben lediglich das Ziel, den nicht mit der jeweiligen Gegend vertrauten Mieter unverbindlich zu informieren, alle Größen- und Entfernungsangaben sind demnach möglichst genau geschätzte Werte ohne Gewähr. Die ordnungsgemäße Erfüllung relevanter Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- oder Devisenbestimmungen obliegt dem Mieter. Alle Beeinträchtigungen, die sich aus der Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen ergeben, gehen zu Lasten des Mieters. 9. Beanstandungen Sollten zu Mietbeginn oder während der Mietdauer Mängel am Mietobjekt festgestellt werden, so ist der Mieter dazu verpflichtet, diese unverzüglich dem Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigten zu melden. Barbara Veit leitet Beanstandungen gerne weiter und versucht, eine schnellstmögliche Lösung zu vermitteln. Der Mieter ist gemäß geltender gesetzlicher Bestimmungen generell dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Mangels beizutragen. 10. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, die oben genannten Zahlungsmodalitäten einzuhalten. Der Mieter trägt Sorge für den pfleglichen Umgang mit dem Mietobjekt. Die Endreinigung ist generell durch den Mieter zu erbringen, sofern in der jeweiligen Webpräsentation bzw. dem Mietvertrag nichts Gegenteiliges aufgeführt ist; wird die Endreinigung durch den Mieter nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann der Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigter einen angemessenen Ausgleich verlangen, z. B. den Kautionsbetrag um die Kosten für die Endreinigung mindern. Das Mietobjekt darf während der Gesamtmietdauer nur mit der im Vertrag angegebenen Höchstpersonenzahl belegt werden. Der Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigter ist berechtigt, überzählige Personen des Mietobjekts zu verweisen. Eine Weitervermittlung des Mietobjektes durch den Mieter ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch Barbara Veit keinesfalls gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in einem Zeitraum von drei Jahren nach der letzten Buchung über Barbara Veit nicht in direktem Kontakt mit dem Vermieter anzumieten; etwaige Angebote seitens des Vermieters sind in jedem Fall abzulehnen und Barbara Veit unverzüglich anzuzeigen. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn der Hauseigentümer dies vorsieht (s. Webpräsentation, ansonsten bitte erfragen!). Es dürfen in keinem Falle Wohnmobile oder Campingwagen auf dem Grundstück aufgestellt werden; für das Errichten von Zelten auf dem Grundstück des Mietobjektes ist die vorherige Genehmigung des Hauseigentümers oder dessen Bevollmächtigten einzuholen. 10. a. An- und Abreise Anreisetag und -zeitpunkt ist im Allgemeinen und im Besonderen in der Sommersaison immer Samstag, zwischen 16 und 18 Uhr. Abreisetag und -zeitpunkt ist im Allgemeinen und im Besonderen in der Sommersaison Samstag bis 10 Uhr. An- und Abreise erfolgen jeweils auf Verantwortung des Mieters. 11. Versicherung Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen jedoch dringend den Abschluss einer solchen. 12. Allgemeines Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt generell davon unberührt. Unstimmigkeiten sind im Sinne der übrigen Bestimmungen zu beseitigen. Beiderseitige mündliche Absprachen sind nur rechtswirksam, wenn sie durch Barbara Veit ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Für Streitfragen im Zusammenhang mit der Buchung und der Vermietung sind die entsprechenden französischen Gerichtsinstanzen in der Region Bretagne Gerichtsstand. Schlussbemerkung: Über die Unterschiede bezüglich französischer und deutscher Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie die Existenz kulturell und regional unterschiedlicher Ansichten über Inneneinrichtungen und äußerer Haus- und Gartengestaltung lässt sich bekanntlich nicht streiten. Demzufolge sollte man in Frankreich gerade mit deutschen Vorstellungen über diese Aspekte grundsätzlich vorsichtig umgehen, da oftmals, von Mindeststandards abgesehen, Prioritäten anders gesetzt werden. Barbara Veit ist nicht verantwortlich für die Einhaltung bestimmter oben genannter Aspekte, ist aber in jeder Situation offen für Anregungen und auch Kritik an den durch die Hauseigentümer oder die Bevollmächtigten zur Vermietung angebotenen Ferienhäuser und -wohnungen. Für sämtliche weiteren Informationen steht Barbara Veit Ihnen jederzeit zur Verfügung. Stand 25.09.2006 |